Beschwerden über einen mich diffamierenden
Bericht in der Westdeutschen Zeitung (WZ)
Verfasser dieser Beschwerden und dieser Internetseite:
Dr. Wolfgang Klosterhalfen, Düsseldorf
.1.
Abschrift des von Alexander Schulte verfassten Artikels in der WZ (11.7.2013)
.2.
Beschwerde von Wolfgang Klosterhalfen beim verantwortlichen Redakteur der
WZ (24.7.2013)
.3. Beschwerde von Wolfgang Klosterhalfen beim Deutschen
Presserat (30.9.2013).
.4. Entscheidung des Deutschen Presserats (4.12.2014)
.5. Klosterhalfen an den Deutschen Presserat (E-Mail,
28.1.2014, Kopie an Alexander Schulte)
.6. Schulte an Klosterhalfen (E-Mail, 28.1.2014)
7. Klosterhalfen an Schulte (E-Mail, 29.1.2014)
1. Abschrift des von Alexander Schulte verfassten
Artikels in der WZ:
Bücherei: Atheist fühlt sich
diskriminiert
BESCHWERDE Petent
verlangt den Ankauf von elf kirchenkritischen Büchern - blitzt aber ab.
Von Alexander Schulte
Ist die Stadtbücherei etwa ein heimlicher Verteidiger des Christentums? Oder
umgekehrt: Werden bekennende Atheisten und Gottesleugner bei der
Buchanschaffung systematisch benachteiligt? So sieht das Wolfgang
Klosterhalfen. Und schrieb deshalb eine neunseitige Eingabe an den
Beschwerdeausschuss der Stadt, in dem er wortreich beklagt, dass die
Stadtbücherei partout nicht seinen Kaufempfehlungen für Bücher wie: "Wer
zur Hölle will schon in den Himmel?" oder "Der Jesus-Wahn"
folgen will.
Elf religions- und kirchenkritische
Bücher schlug Klosterhalfen vor, zwei hat die Stadtbücherei immerhin
angeschafft oder bestellt. Bei allen anderen lautete das Diktum im Kern: zu
speziell.
Norbert Kamp,
der Leiter der Stadtbücherei, erklärte noch einmal die Grundprinzipien der
Institution: Neben Aktualität und Qualität ist für uns stets die Nachfrage der
Kunden ein entscheidendes Kriterium." Und da sei Religion in keiner
Facette ein besonderer Renner - gerade mal 0,4 Prozent der Ausleihen lassen
sich dem Themenspektrum zuordnen.
CDU und FDP stützen Stadtbücherei und
weisen Kritik zurück
Kamp betonte, man führe durchaus auch strikt kirchenkritische Autoren, wies
zugleich aber darauf hin, dass Stadtbüchereien keine Universitätsbibliotheken
seien. Und dass man natürlich fast alle Buchwünsche zumindest binnen ein paar
Tagen per Fernleihe erfüllen könne.
Die Politik folgte dieser
Argumentation mehrheitlich. CDU-Sprecher Christian Rütz sprach von
"plausiblen Erklärungen" Kamps´ und kritisierte die schriftlichen
Ausführungen des Petenten, worin der die Kirche als historisch beispiellose
Verbrecherorganisation verunglimpft habe.
.2. Beschwerde von
Wolfgang Klosterhalfen beim verantwortlichen Redakteur der WZ (24.7.2013)
Bericht von A. Schulte in der WZ am
11.7.2013
Sehr geehrter
Herr Vogler,
der Bericht von
Herrn Alexander Schulte „Atheist fühlt sich diskriminiert“ mit dem Untertitel
„BESCHWERDE Petent verlangt den Ankauf von elf kirchenkritischen Büchern – und
blitzt ab.“ ist ein Lehrbuchbeispiel für schlechten Journalismus. Er ist
einseitig, stellt wesentliche Tatsachen falsch dar oder unterschlägt sie und
ist geeignet, mich in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Die von Herrn
Alexander Schulte referierte Behauptung der Stadtbücherei, alle elf von mir
vorgeschlagenen kirchenkritische Bücher seien zu speziell, ist nicht haltbar.
Ich habe dies in meiner schriftlichen sowie in meiner mündlich vor dem
Ausschuss vorgetragenen Beschwerde ausführlich begründet. Herr Schulte erwähnt
davon in seinem Artikel nichts.
Während der
Sitzung des Beschwerdeausschusses im Rathaus habe ich u.a. darauf hingewiesen,
dass ab Januar 2012 über 130 prochristliche Bücher angeschafft wurden, darunter
etliche Titel, die man durchaus als speziell ansehen kann (z.B. Das Blut der
heiligen Anastasia, Der Frevel am Altar der heiligen Klara, Antonius von Padua,
Pater Pio hat geholfen). Herr Schulte erwähnt diese wichtige Tatsache nicht.
Die von Herrn
Schulte eingangs gestellte rhetorische Frage „Werden die bekennenden Atheisten
und Gottesleugner bei der Bücheranschaffung systematisch benachteiligt?“ ist
eindeutig zu bejahen. Abgesehen davon ist es von Herrn Schulte unverschämt,
mich indirekt als „Gottesleugner“ zu bezeichen. Diese Bezeichnung ist nur aus
religiöser Perspektive sinnvoll und lässt anklingen, dass ich – wie ein Dieb,
der seine Tat bestreitet – die Unwahrheit sage.
Während Herr
Schulte meine Argumentation seiner Leserschaft vorenthält, lässt er den Leiter
der Stadtbücherei, Herrn Dr. Norbert Kamp, ausführlich zu Wort kommen. Dessen
umfangreich von Herrn Schulte referierten schriftlichen und mündlichen
Ausführungen entkräften jedoch nicht meinen Vorwurf, die Stadtbücherei habe die
vorgeschlagenen Bücher allesamt abgelehnt, weil sie ihr zu kirchenkritisch
waren. Kamps Hinweise, Anschaffungskriterien seien Aktualität, Qualität und
Nachfrage der Kunden, Bücher des Bereichs Religion würden selten ausgeliehen,
es gäbe schon Bücher von kirchenkritischen Autoren wie Heinrich Heine, die
Stadtbücherei sei keine Präsenzbibliothek, Bücher könnten per Fernleihe besorgt
werden, erklären nicht, warum prochristliche Bücher in großer Zahl angeschafft,
aber aktuelle kirchenkritische Werke meiner Elferliste ausnahmslos als
angeblich zu speziell abgelehnt wurden.
Dass der
CDU-Sprecher Christian Rütz, wie die WZ berichtet, Kamps Ausführungen für
plausibel hält, ändert nichts an der Tatsache, dass die Stadtbibliothek bei der
Anschaffung von prochristlichen und kirchenkritischen Büchern unterschiedliche
Maßstäbe angelegt hat. Damit hat sie gegen Artikel 3(3) und 5(1) des
Grundgesetzes verstoßen.
Für mich besonders
ärgerlich ist, dass Schulte am Ende seines Textes schreibt:
„CDU-Sprecher
Christian Rütz ... kritisierte die schriftlichen Ausführungen des Petenten,
worin der die Kirche als historisch beispiellose Verbrecherorganisation
verunglimpft habe“. Hier transportiert Schulte eine falsche
Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, ich sei ein
„aggressiver Atheist“, der zu einer differenzierten Beurteilung der Kirchen
wegen emotionaler Voreingenommenheit nicht fähig ist. Dazu stelle ich fest: Ich
bin nicht der Auffassung und habe nie behauptet, dass es sich bei den beiden
großen Kirchen um Verbrecherorganisationen handelt.
In meiner
Beschwerde schrieb ich, dass „... bisher keine Verbrecherorganisation so viel
Schaden angerichtet hat wie die Kirchen, ...“. Ich schrieb nicht „keine andere
Verbrecherorganisation“. Nach der Privatlogik von Herrn Schulte müsste man aus
dem Satz „Keine Nation hat so viele Mitglieder wie die katholische Kirche“
schließen, die katholische Kirche sei eine Nation. Als Herr Rütz sich über
meine angebliche Verunglimpfung der Kirche vor dem Ausschuss beschwerte, habe
ich wörtlich festgestellt: „Ich kenne keine Organisation, die über so viele
Jahrhunderte auf so fürchterliche Weise so viele Menschen umgebracht hat wie
die katholische Kirche.“ Dazu stehe ich.
Herr Rütz hat
sich auf einen Teil meiner schriftlichen Eingabe bezogen, in der ich angeregt
habe, die Stadt möge generell über ihr Verhältnis zu den Kirchen nachdenken. In
diesem Zusammenhang habe ich auf christlichen Chauvinismus hingewiesen, der
u.a. aufgrund der Kriminalgeschichte des Christentums nicht angebracht sei.
Letzteres habe ich in sieben Punkten skizziert und dazu vier weiterführende
Links angegeben.
Der Vorsitzende
des Ausschusses, Herr Franz Dieter Simons (CDU), hat den umfangreichen
Anregungsteil meiner Eingabe nicht zur Diskussion im Plenum zugelassen. Dies
hat Herrn Rütz nicht daran gehindert, eine falsche Tatsachenbehauptung zu
diesem Teil zu verbreiten, um mich damit in ein schlechtes Licht zu stellen.
Herrn Schulte werfe ich zusätzlich vor, dass er meine angebliche Äußerung aus
dem Zusammenhang gerissen und damit beim unkundigen Leser den falschen Eindruck
erweckt hat, ich habe bei meiner Beschwerde über die Stadtbücherei mal eben
„die Kirche“ als historisch beispiellose Verbrecherorganisation bezeichnet.
Den Text meiner
Rede im Rathaus sowie Links zu relevanten weiteren Texten finden Sie hier: www.reimbibel.de/x3.htm .
Mit
freundlichem Gruß
Dr. Wolfgang Klosterhalfen
.3. Beschwerde von Wolfgang Klosterhalfen beim Deutschen
Presserat (30.9.2013)
Dr. Wolfgang
Klosterhalfen, In der Donk 30, 40599 Düsseldorf, 30.9.2013
Beschwerde über
einen Artikel in der Westdeutschen Zeitung
Als Düsseldorfer
Bürger habe ich im März 2012 die Stadtbücherei Düsseldorf gebeten, einige
Bücher aus einer Liste von zwölf Büchern anzuschaffen. Erst auf Nachfrage wurde
mir im März 2013 mitgeteilt, man habe sich gegen meine Buchwünsche entschieden,
da sie zu speziell seien. Über diese Totalablehnung meiner Vorschläge habe ich
mich im Mai 2013 bei der Stadt Düsseldorf schriftlich beschwert, und die Sache
wurde im Juli 2013 vor dem Anregungs- und Beschwerdeausschuss der Stadt
mündlich verhandelt.
Die Westdeutsche
Zeitung (WZ) hat in ihrer Düsseldorfer Ausgabe am 11.7.2013 auf Seite 15 unter
der Überschrift „Bücherei: Atheist fühlt sich diskriminiert“ über diesen
Vorgang in einer Weise berichtet, die das tatsächliche Geschehen auf den Kopf
stellt und mein Ansehen in der Öffentlichkeit herabsetzt (Verstöße gegen
Ziffern 1 und 2 sowie in der Folge auch gegen Ziffer 3 des Pressekodex´). Sie
hat den Fall so dargestellt, als sei das Problem nicht das Verhalten der
Stadtbücherei, sondern die problematische Persönlichkeit des Petenten gewesen: WZ Artikel.pdf .
Aus meiner Sicht
sind elf der vorgeschlagenen Bücher nicht abgelehnt worden, weil sie zu
speziell sind, sondern weil sie das Christentum kritisieren (beim zwölften Buch
handelte es sich um eine Einführung in die Philosophie). Die Stadtbücherei hat
damit gegen mehrere Normen des Grundgesetzes verstoßen:
Artikel 3 (3):
Niemand darf
wegen ... seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. ...
Artikel 5 (1):
Jeder hat das
Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. ...
Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 140 GG /
137 (1) Weimarer Verfassung:
Es besteht keine
Staatskirche.
Für ihren Bericht
lagen der WZ folgende Informationen vor:
a) Meine schriftliche Beschwerde beim
Anregungs- und Beschwerdeausschuss, Eingabe.pdf, S. 2 – S. 6 oben
(8.5.2013) http://www.reimbibel.de/EG.pdf
b)
Die
schriftliche Stellungnahme des Leiters der Stadtbücher, Dr. Norbert Kamp, Eingabe.pdf, S. 8-9 (14.5.2013) http://www.reimbibel.de/EG.pdf
c)
Meine
Rede vor dem Ausschuss: RedeKlosterhalfen.htm
http://www.reimbibel.de/x3.htm
und weitere mündliche Äußerungen (10.7.2013)
Das Manuskript meiner Rede habe ich am 9.7.2013 der WZ an der Pforte
(Königsallee, Erdgeschoss) persönlich übergeben.
d)
Die Rede
von Herrn Dr. Kamp vor dem Ausschuss und weitere mündliche Äußerungen
(10.7.2013)
e) Diskussionsbeiträge von Ausschussmitgliedern (10.7.2013)
Der von Herrn
Alexander Schulte verfasste und von Herrn René Schleucher als Leiter der
Lokalredaktion zu verantwortende Artikel ergreift einseitig Partei für die
Stadtbücherei. Um meine Beschwerde als unbegründet erscheinen zu lassen,
wurde über mich unter Verwendung falscher
Tatsachenbehauptungen negativ ad personam
berichtet;
-
wurden
meine Argumente vollständig unterschlagen;
-
wurden
sachlich richtige, aber für die Frage, ob ich mich zurecht beschwert habe,
irrelevante Ausführungen von Herrn Dr. Kamp kritiklos zitiert.
.1. Negativ
tendenziöser Bericht über die Person Klosterhalfen
.1.1 In dem WZ-Artikel werden die beiden
Kontrahenten in ganz unterschiedlicher Weise vorgestellt: Während ich als
Atheist eingeführt werde, erfährt man von Herrn Dr. Kamp, dass er Leiter der
Stadtbücherei ist. Zu seiner weltanschaulichen Einstellung wird nichts gesagt.
In meiner Beschwerde hatte ich mich als Professor vorgestellt (ein Blick in das
Vorlesungsverzeichnis der örtlichen Universität hätte ergeben, dass ich
Professor für Medizinische Psychologie bin) und geschrieben, ich sei Mitglied
des Förderkreises der Giordano-Bruno-Stiftung sowie des Düsseldorfer
Aufklärungsdienstes. Statt diese Informationen zu nutzen, verwendet die WZ den
in weiten Kreisen der Bevölkerung negativ konnotierten kirchlichen Kampfbegriff
„Atheist“. Indirekt ordnet die WZ mich außerdem den „bekennenden Atheisten und
Gottesleugnern“ zu. Das ist insofern unverschämt, als ich aus meiner Sicht
welt- bzw. diesseitsanschaulich nichts zu bekennen oder zu leugnen habe. Die WZ
bezieht hier eine theistische, vermutlich christliche, Position und verlässt
damit den Boden der für eine objektive Berichterstattung gebotenen
weltanschaulichen Neutralität.
Für den zur
Debatte stehenden Streit, ob die Ablehnung meiner Bücherliste korrekt war oder
nicht, ist es unerheblich, ob der Antragsteller sich sicher ist, dass es keinen
Gott gibt, nicht von der Existenz eines oder mehrerer Götter überzeugt ist,
Agnostiker, Buddhist oder ein kirchenkritisch eingestellter Christ ist. Es ist
weder Aufgabe noch Recht der WZ, über
meine Weltanschauung öffentlich zu spekulieren.
.1.2 Dass die WZ
bemüht war, mich negativ und Herrn Dr. Kamp positiv darzustellen, zeigt sich
auch deutlich bei den verwendeten Verben. Während Klosterhalfen sich fühlt,
verlangt, abblitzt, das so sieht, schrieb, sich wortreich beklagt und die
Kirche verunglimpft, erklärt Kamp noch einmal, betont und weist darauf hin.
.1.3 Die WZ
behauptet wahrheitswidrig über dem eigentlichen Text in großer Schrift, ich
habe den Ankauf von elf kirchenkritischen Büchern verlangt. Kein Mensch,
der einigermaßen bei Sinnen ist, würde derart unverschämt fordernd auftreten.
Dem Leser wird schon hier suggeriert, ich sei distanzlos, egozentrisch, sozial
nicht hinreichend angepasst. Tatsächlich hatte ich aber höflich geschrieben:
„Es würde mich daher freuen, wenn es Ihnen möglich wäre, einige der folgenden
Titel ... anzuschaffen:“
.1.4 Die WZ
behauptet ferner wahrheitswidrig, ich habe mich auf neun Seiten wortreich
beklagt. Tatsächlich ging meine Beschwerde nur über gut vier Seiten (Eingabe.pdf, S. 2 bis S. 6 oben), an
die sich eine Anregung anschloss, die Stadt möge gründsätzlich über ihr
Verhältnis zu den Kirchen nachdenken (S. 6-7). Die Seiten 1 sowie 8 und 9
stammen von der Stadt. Indem die WZ ihrer Leserschaft vorenthält, warum ich mit
der Entscheidung der Bücherei nicht einverstanden war (ich hatte bei jedem Buch
einzeln begründet, warum ich es für geeignet halte), suggeriert sie
infamerweise, ich habe in meiner Beschwerde keinerlei berichtenswerte Argumente
vorgebracht und nur meinen Emotionen wortreich, aber nicht substanzreich,
freien Lauf gelassen.
.1.5 Die WZ
behauptet ferner wahrheitswidrig, die Stadtbücherei habe über zwei der von mir
vorgeschlagenen elf Bücher positiv entschieden („angeschafft oder bestellt“).
In seiner
schriftlichen Stellungnahme hat Herr Dr. Kamp dazu geschrieben:
„Der
Antragsteller hatte mit Schreiben vom 09.03.2012 den Stadtbüchereien zwölf
Bücher aus dem Themenbereich „Religionskritik“ zur Anschaffung vorgeschlagen.
Diese Vorschläge wurden sowohl von der zuständigen Fachlektorin für Religion
als auch vom verantwortlichen Abteilungsleiter für den Bestandsaufbau eingehend
geprüft.
Das vom
Antragsteller vorgeschlagene Buch von Eva Müller „Gott hat hohe Nebenkosten“
ist bereits unter der Signatur Kfr 5 Muelle im Bestand der Stadtbüchereien
Düsseldorf vorhanden.“ (Eingabe.pdf,
S. 8 unten und S. 9 oben)
In Wirklichkeit
hatte ich mit Schreiben vom 09.03.2012 dieses – erst im Jahr 2013 erschienene -
Buch gar nicht vorgeschlagen. Das Buch gehörte zu einer zweiten Liste, die ich
ein Jahr später eingereicht habe. Diese – wohl schon vor Eingang meiner zweiten
Liste erfolgte - Anschaffung ändert also nichts an der kompletten Ablehnung der
ersten Liste. Und nur über die unfreundliche Behandlung der ersten Liste habe
ich mich beim Anregungs- und Beschwerdeausschuss beschwert.
Weiter schreibt
Herr Dr. Kamp in seiner Stellungnahme:
„Erworben werden
soll daneben die Neuauflage des Buches von Carsten Fink „Violettbuch der
Kirchenfinanzen“, das ebenfalls zur Anschaffung vorgeschlagen wurde.
Dieses Buch von
Carsten Frerk war – wie alle anderen Bücher auch - mit Schreiben vom 15.3.2013
als zu speziell abgelehnt worden. Der WZ lag diese Information vor (Eingabe.pdf, S.2, letzter Absatz).
Gegen diese Entscheidung habe ich am 18.3.2013 wie folgt protestiert:
Sehr geehrter
Herr Hommes, die Begründung Ihrer
Ablehnung (zu speziell, zu wissenschaftlich) kann ich nur bei den Titeln von
Lüdemann und Schnädelbach einigermaßen nachvollziehen. Zumindest die übrigen zehn
Bücher sind nicht für Wissenschaftler, sondern für Laien geschrieben und ohne
ein Studium der Theologie, Philosophie oder anderer Fächer zu verstehen. Das Interesse an Religions- und
Kirchenkritik hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Bei etlichen der
von mir vorgeschlagenen Titel finden Sie entsprechend bei Amazon eine
ungewöhnlich hohe Zahl von Buchbesprechungen, und dies bei Büchern, die von den
Medien gar nicht oder nur wenig beachtet worden sind. Dass Aufklärung über die
fragwürdigen biblischen Grundlagen des christlichen Glaubens und die massive
finanzielle Unterstützung der Kirchen durch den Staat bei geringen Ausgaben der
Kirchen für Soziales den großen Religionsanbietern unangenehm ist, kann ich
verstehen. Es ist aber nicht Ihre Aufgabe, als Leiter der Beschaffungsabteilung
einseitig kirchliche Interessen zu vertreten, sondern den Bürgern der Stadt
auch neuere kirchenkritische Abhandlungen zur Verfügung zu stellen, die durch
das bekannte Buch von Richard Dawkins nicht abgedeckt sind. Teilen Sie mir bitte mit, wer außer Ihnen
noch an der Totalablehnung meiner Anschaffungsvorschläge mitgewirkt hat.“ (Eingabe.pdf, S. 3, erster Absatz)
Erst nach diesem
Protestschreiben war die Stadtbücherei bereit, das „Violettbuch der
Kirchenfinanzen“ als einziges Buch meiner Liste vom 15.3.2012 anzuschaffen.
Ich werfe der WZ
vor, dass sie ohne weitere Prüfung die Darstellung von Herrn Dr. Kamp
übernommen hat. Herr Dr. Kamp hat seine Aussage zwar als Amtsperson gemacht,
aber da er ja in diesem Verfahren quasi auf der Anklagebank saß, gab es keinen
vernünftigen Grund, seinen Angaben mehr zu vertrauen als denen des
Beschwerdeführers.
Die
journalistische Sorgfaltspflicht hätte erfordert, nachzuprüfen, welcher der
beiden Kontrahenten die Wahrheit bzw. die Unwahrheit gesagt hat. Die WZ hätte
leicht sehen können, dass das Buch von Eva Müller nicht auf der Liste stand,
über deren Behandlung ich mich beschwert hatte. Außerdem unterschlägt die WZ,
dass das „Violettbuch“ erst zur Anschaffung vorgesehen wurde, als aufgrund
meines Protestschreibens vom 18.3.2013 für die Stadtbücherei zu erkennen war,
dass ich so schnell nicht Ruhe geben würde.
Indem die WZ
wahrheitswidrig den Eindruck erweckt, die Stadtbücherei habe freiwillig
immerhin zwei von elf Büchern akzeptiert, entzieht sie meiner Beschwerde
zumindest teilweise ihre Berechtigung und problematisiert mich entsprechend als
Person.
.1.6 Die WZ
beendet ihren Artikel wie folgt:
„CDU-Sprecher
Christian Rütz ... kritisierte die schriftlichen Ausführungen des Petenten, worin
der die Kirche als historisch beispiellose Verbrecherorganisation verunglimpft
habe“ (WZ Artikel.pdf, letzter
Satz).
Die WZ verbreitet
damit eine falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet ist, den Eindruck zu
erwecken, ich sei ein „aggressiver Atheist“, der zu einer differenzierten
Kirchenkritik nicht fähig ist. Dazu stelle ich fest: Ich habe weder in meiner
Beschwerde noch in meiner Rede „die Kirche als historisch beispiellose
Verbrecherorganisation verunglimpft“.
In meiner
Beschwerde schrieb ich, dass „... bisher keine Verbrecherorganisation so viel
Schaden angerichtet hat wie die Kirchen, ...“. (Eingabe.pdf, S. 6, Absatz 4, oben). Ich schrieb nicht „keine andere
Verbrecherorganisation“. Hätte ich geschrieben: „Keine Nation hat so viele
Mitglieder wie die Kirchen“ würde man daraus ja auch nicht schließen, ich sei
der Auffassung, die katholische Kirche sei eine Nation.
Herr Rütz hat
sich auf einen Teil meiner schriftlichen Eingabe bezogen, in der ich angeregt
habe, die Stadt möge generell über ihr Verhältnis zu den Kirchen nachdenken. In
diesem Zusammenhang habe ich auf christlichen Chauvinismus hingewiesen, der
u.a. aufgrund der Kriminalgeschichte des Christentums nicht angebracht sei.
Letzteres habe ich in sieben Punkten skizziert und dazu vier weiterführende
Links angegeben.
Der Vorsitzende
des Ausschusses, Herr Franz Dieter Simons (CDU), hat den Anregungsteil meiner
Eingabe nicht zur Diskussion im Plenum zugelassen. Dies hat Herrn Rütz nicht
daran gehindert, eine falsche Tatsachenbehauptung zu diesem Teil zu verbreiten
und mich damit in ein schlechtes Licht zu rücken.
Der WZ werfe ich
vor, dass sie sich nicht die Mühe gemacht hat, in meiner schriftlichen
Beschwerde nachzusehen, ob ich mich tatsächlich in der von Herrn Rütz
behaupteten Weise geäußert habe. Stattdessen hat sie eine falsche
Tatsachenbehauptung verbreitet und diese auch noch aus dem Zusammenhang
gerissen. Dem Leser wird als Folge mangelnder journalistischer Sorgfalt
suggeriert, ich habe bei meiner Beschwerde über die Stadtbücherei mal eben „die
Kirche“ als historisch beispiellose Verbrecherorganisation bezeichnet. Der
Leser muss denken, ich hätte unreflektiert um mich geschlagen und sei zu einer
differenzierten Betrachtung der Geschichte der Kirchen nicht fähig.
.2. Vollständige
Unterschlagung meiner Argumente
.2.1 Schriftliche Argumentation
Bei meiner gut
vier Seiten langen schriftlichen Beschwerde handelt es sich nicht - wie die WZ
schreibt - um ein wortreiches Klagen auf neun Seiten, sondern um sachliche und
nachvollziehbare Argumente. Auf den Seiten 3 bis 5 habe ich Buch für Buch die
vage und der behördlichen Willkür Tür und Tor öffnende Behauptung der
Stadtbücherei widerlegt, die von mir vorgeschlagen Bücher seien zu speziell.
Allein schon die von mir angeführte ungewöhnlich hohe Anzahl der
Leserrezensionen bei den Büchern 1, 5, 7 und 10 beweist, dass zumindest an
diesen Büchern in der Bevölkerung ein großes Interesse besteht. Im WZ-Artikel
wird jedoch die Begründung des schriftlichen Teils meiner Beschwerde
vollständig unterschlagen.
.2.2 Mündlich vorgetragene Argumentation
Meine Rede vor
dem Ausschuss habe ich Wort für Wort vom Manuskript abgelesen (RedeKlosterhalfen.htm). Auch auf meine
Argumente in dieser Rede ist die WZ in ihrem Artikel mit keinem Wort
eingegangen. http://www.reimbibel.de/x3.htm
Auch mündlich
habe ich darauf hingewiesen, dass etliche der empfohlenen Bücher bei Amazon gut
laufen. Weiter habe ich vorgetragen, dass die Stadt ab Januar 2012 über 130
prochristliche Bücher angeschafft hat, darunter vier Kinderbücher (ein
religionskritisches Kinderbuch war als „zu speziell“ abgelehnt worden) und
recht spezielle prochristliche Buchanschaffungen, was ich am Beispiel von zwölf
Titeln erläutert habe. Diese Tatsachenbehauptungen sind vom anwesenden Leiter
der Stadtbücherei nicht in Frage gestellt worden.
Allein schon die
Tatsache, dass ab Januar über 130 prochristliche Bücher angeschafft wurden,
beweist, dass es sich bei der umfangreichen Argumentation von Herrn Dr. Kamp um
faule Ausreden handelt (Mangel an Geld, Platz, geringes Interesse am Thema
„Religion“ usw.). Zu diesem Punkt liegt mir eine eidesstattliche Erklärung von
Herrn Wolf-Harmut Kupfer, Biwak 60, 49918 Tönisforst, vor, der als Zuhörer bei
der Sitzung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses anwesend war und bezeugt:
„In der Zeit seit
Januar 2012 seien über 130 Bücher prochristlichen Inhaltes angeschafft worden,
doch kein von ihm vorgeschlagenes Buch.“
.3. Kritiklose
Wiedergabe für den Streit irrelevanter Ausführungen von Herrn Dr. Kamp
Norbert Kamp erklärte noch mal die Grundprinzipien
der Institution: Neben Aktualität und Qualität ist für uns stets die Nachfrage
der Kunden ein entscheidendes Kriterium.“ Und da sei Religion in keiner Facette
ein besonderer Renner. – gerade mal 0,4 Prozent der Ausleihen lassen sich dem
Themenspektrum zuorden.“
Die WZ konnte
meiner schriftlichen Beschwerde entnehmen, dass zwei der Bücher erst vor ein
paar Monaten und sechs weitere im Jahr 2011 erschienen sind. Es waren also
überwiegend „aktuelle“ Bücher. Das „Ferkelbuch“ von Michael Schmidt-Salomon
erschien zwar schon 2007, ist aber in seinen religionskritischen Aussagen
zeitlos. Das Gleiche gilt für Buch 2 (religionskritische Aphorismen). Auch für
den Wert von Buch 8 dürfte keine Rolle spielen, dass es schon 2009 erschien.
Der WZ war ferner
bekannt, dass Herr Dr. Kamp bei keinem der elf bzw. zwölf Bücher deren Qualität
schriftlich oder mündlich in Abrede gestellt hat.
Herr Dr. Kamp hat
vorgetragen, dass auf das Thema „Religion“ nur 0,4 Prozent der Ausleihen
entfallen. Dies rechtfertigt zwar Zurückhaltung bei der Anschaffung in diesem
Bereich, aber nicht eine freundliche Anschaffungspolitik bei christlichen
Büchern (über 130 in eineinhalb Jahren) und im Kontrast dazu eine
Totalverweigerung bei allen elf von mir vorgeschlagenen kirchenkritischen
Werken. Der WZ hätte erkennen müssen, dass mit den obigen Kriterien die
negative Haltung der Stadtbücherei gegenüber meinen Wünschen nicht zu erklären
ist. Dies gilt auch für alle weiteren Fakten, die Herr Dr. Kamp schriftlich
aufgelistet hat: Keine Universalbibliothek, nur ein kleiner Ausschnitt kann
angeboten werden, Zielgruppe Kinder und Jugendliche, Belletristik, Sach- und
Fachliteratur als wesentlicher Bestandteil, beschränkte Mittel, Raummangel, es
gäbe in der Stadtbücherei schon Bücher für Religionskritiker.
Kamp betonte, man führe durchaus auch
kirchenkritische Autoren
In seiner
schriftlichen Stellungnahme hat Kamp keinen kirchenkritischen Autor genannt,
mündlich wies er auf Werke von Heinrich Heine und Tilman Moser hin. Laut
Katalog wurden im Jahr 2012 von Tilman Moser angeschafft: „Kunst und Psyche –
Familienbeziehungen“ sowie „Gier, Geld und Betrug“. Auch die Titel weiterer
Werke von Moser, die die Stadtbücherei hat, weisen nicht auf Kirchenkritik hin:
http://www.duesseldorf.de/stadtbuechereien/service/webopac.shtml
Wies zugleich aber daraufhin, dass Stadtbüchereien
keine Universitätsbibliotheken seien
Die WZ konnte
erkennen, dass es sich bei den elf kritischen Büchern nicht um
wissenschaftliche Literatur handelt. Im mündlichen Teil hatte ich noch einmal
darauf hingewiesen, dass es sich bei einigen Titeln um populärwissenschaftliche
Darstellungen handelt, die nicht für Fachleute geschrieben wurden und sich gut
für eine Stadtbücherei geeignet hätten.
Und dass man natürlich fast alle Buchwünsche
zumindest binnen ein paar Tagen per Fernleihe erfüllen könne.
Die Stadtbücherei
benachteiligt die Autoren und potentiellen Leser kirchenkritischer Bücher,
indem sie bevorzugt christliche Bücher anschafft und den Zugang zu kritischen
Werken finanziell (Fernleihen sind kostenpflichtig) und zeitlich erschwert. Bei
der Vertröstung auf die Möglichkeit der Fernleihe handelt es sich daher um eine
Diskriminierung.
Insgesamt hätte
der WZ auffallen müssen, dass die Stadtbücherei weder schriftlich noch mündlich
den Versuch unternommen hat, meine Argumentation hinsichtlich der Streitfrage,
ob meine Bücher zu speziell waren, zu widerlegen.
.4. Keine freiwillige Korrektur der tendenziösen
und teilweise wahrheitswidrigen Aussagen
Die WZ hat mit
Schreiben vom 29.7.2013 abgelehnt, eine Gegendarstellung (Gegendarstellung.doc) abzudrucken.
Die WZ hat nach
Zustellung meiner Kritik an ihrem Artikel (Klosterhalfen
an Lokalredaktion der WZ.doc) keine Korrekturen veröffentlicht.
.5. Einseitige Darstellung der Reaktionen der
Mitglieder des Ausschusses
CDU und FDP stützen Stadtbücherei und weisen
Kritik zurück ...
Die Politik folgte dieser Argumentation
mehrheitlich. CDU-Sprecher Christian Rütz sprach von „plausiblen Erklärungen“
Kamps´
Die WZ
unterschlägt, dass sich die Parteien nicht einig waren. Die Mitglieder der SPD
und der Vertreter der LINKEN haben gegen den Antrag des Ausschussvorsitzenden
(keine Empfehlung im Sinne der Eingabe) gestimmt, die Abgeordneten der Grünen
haben sich der Stimme enthalten.
Diese Beschwerde
wird gleichzeitig hier veröffentlicht: www.reimbibel.de/Presserat.htm
Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und
Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der
Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste
Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die
Glaubwürdigkeit der Medien.
Ziffer 2 – Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur
Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der
nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und
wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift
oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte
Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
Ziffer 3
- Richtigstellung
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener
Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das
sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu
stellen.
.4. Entscheidung des Deutschen Presserats (4.12.2014)
Meine Beschwerde wurde vom Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen
Presserats als unbegründet zurückgewiesen.
Datum des Beschlusses: 4.12.2013. Mitgewirkt haben:
Sigrun Müller-Gerbes als Vorsitzende
Tilmann Kruse
Jan Lehmann
Manfred Protze
Heike Rost
Kay E. Sattelmair
Dr. Stefan Söder
In der mir zugegangenen Entscheidung wurden unter Punkt A
zunächst der Sachverhalt dargestellt und dann die Auffassungen des vom
Presserat befragten WZ-Journalisten Alexander Schulte referiert.
Abschrift des restlichen Schreibens:
B. Erwägungen des Beschwerdeausschusses
Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses 1 kommen zu dem
Ergebnis, dass in der Veröffentlichung kein Verstoß gegen die
Sorgfaltspflichten aus Ziffer 2 des Pressekodex liegt. Es ist zulässig, einen
Dritten zu zitieren, der eine eigene Bewertung der Aussagen des
Beschwerdeführers vorgenommen hat – zumal die Bewertung eine zulässige
Zusammenfassung dieser Aussagen ist. Die Redaktion genießt insofern die
Freiheit, auszuwählen, wen sie zu Wort kommen lässt. Dies gilt auch hinsichtlich
der sonstigen Darstellung von Tatsachen. Auch die Tatsache, dass die Redaktion
die Bibliothek und ihre Sicht sehr viel ausführlicher zu Worte kommen lässt als
den Beschwerdeführer, ist eine zulässige redaktionelle Entscheidung.
C. Ergebnis
Insgesamt liegt damit kein Verstoß gegen die
Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats vor, so dass die
Beschwerdeausschussmitglieder die Beschwerde für unbegründet erklären.
Die Entscheidung ergeht einstimmig.
Sigrun Müller-Gerbes
Vorsitzende des
Beschwerdeausschusses 1
(si)
.5. Klosterhalfen an den Deutschen Presserat (E-Mail,
28.1.2014, Kopie an Alexander Schulte)
Sehr geehrte Frau
Müller-Gerbes,
dass der
Beschwerdeausschuss 1 des Presserats, dessen Vorsitzende Sie sind, meine
Beschwerde über die Westdeutsche Zeitung (WZ) für unbegründet hält, habe ich
mit Befremden zur Kenntnis genommen. Wegen eines Auslandsaufenthalts komme ich
leider erst jetzt dazu, Ihnen zu schreiben.
Es geht im
Wesentlichen um dies: Eine Bibliothekarin schafft für die Stadtbücherei
Düsseldorf innerhalb von eineinhalb Jahren mindestens 130 Bücher an, die das
Christentum im Wesentlichen positiv darstellen. Als sie in diesem Zeitraum von
einem Kunden gebeten wird, einige Bücher aus einer Liste von elf
kirchenkritischen Büchern zu erwerben, lehnt sie dies unchristliche Ansinnen
ab. Sie ist nicht bereit, auch nur eins dieser Bücher zu bestellen. Die faule
Ausrede der Stadtbücherei: die kirchenkritischen Bücher seien zu speziell.
Dieser Sachverhalt spricht eindeutig dafür, dass aus weltanschaulichen Gründen
Zensur ausgeübt wurde. An christlicher Literatur Interessierte wurden
bevorzugt, kirchenkritische Autoren und an Bibel- und Kirchenkritik
interessierte Bürger wurden benachteiligt.
Haben Sie eine andere Erklärung für diese „Anschaffungspolitik“
der Stadtbücherei?
Die WZ dreht und
wendet die Sache so, dass der Eindruck entstehen muss, die Stadtbücherei habe
sich korrekt verhalten, das Problem sei der Kunde gewesen, der sich zu Unrecht
im Rathaus beschwert habe. Der Presserat hält eine solche irreführende und den
Beschwerdeführer, der mit vollem Namen genannt wird, beleidigende
„Berichterstattung“ für unproblematisch. Es ist nicht zu fassen. Kann es sein,
dass Herr Manfred Protze, Mitglied Ihres Ausschusses und Referent bei einer katholischen
Schule für Journalisten, wesentlich an dieser skandalösen Entscheidung
mitgewirkt hat?
http://www.ifp-kma.de/referenten
In Ihrem Beschluss
heißt es zunächst: „Das
Beschwerdeverfahren wurde beschränkt auf die Vorwürfe, es habe keine
ausgewogene Darstellung der Argumente stattgefunden ...“.
Dazu stelle ich
fest: Ich habe nicht beklagt, dass keine ausgewogene Darstellung der Argumente
stattgefunden hat, sondern moniert, dass kein einziges meiner Argumente
referiert wurde. Das ist ein großer Unterschied, denn im ersten Fall macht der
Journalist Gebrauch von seiner Gestaltungsfreiheit, im zweiten Fall verhält er
sich unfair und verleitet seine Leser zu dem falschen Schluss, meine Beschwerde
bei der Stadt sei unbegründet gewesen.
Sie behaupten, der
Chefredakteur habe Stellung genommen. Aber alles, was er laut Ihrem Beschluss
getan hat, ist zu behaupten, er halte die Beschwerde für unbegründet, und ein Gegendarstellungsverlangen
sei zurückgewiesen worden. Anzahl der Argumente: null.
Um eine
Gegendarstellung gerichtlich zu erzwingen, hätte ich ein Prozesskostenrisiko
von mindestens 10.000 Euro (1. Instanz: Landgericht) eingehen müssen. Und auch
bei Unterstellung, dass sich die Gerichte nicht von weltanschaulichen
Präferenzen leiten lassen, wäre das Risiko „abzublitzen“ erheblich gewesen,
denn der richterliche Ermessensspielraum ist groß, und es reicht eine als nicht
zumutbar eingestufte Kleinigkeit, um solch einen Antrag zurückzuweisen.
Offensichtlich ist
Ihr Ausschuss der folgenden absurden Behauptung Alexander Schultes gefolgt:
„Die für die
Öffentlichkeit relevanteste Frage sei aus Sicht des Journalisten, welche
grundsätzlichen Kriterien eine öffentliche Bibliothek bei Neuanschaffungen
zugrunde lege.“ Dazu stelle
ich fest: Wenn sich jemand über eine öffentliche Einrichtung in einer
öffentlichen Sitzung des Rathauses beschwert, ist „die für die Öffentlichkeit relevanteste Frage“ selbstverständlich,
ob sich diese Person zurecht oder zuunrecht beschwert hat. Um dies beurteilen
zu können, müssen die Leser wenigstens in Grundzügen erfahren, welche Argumente
der Beschwerdeführer vorgebracht hat.
Der Ausschuss teilt
mir mit: „Auch die Tatsache, dass die
Redaktion die Bibliothek und ihre Sicht sehr viel ausführlicher zu Wort kommen
lässt als den Beschwerdeführer, ist eine zulässige redaktionelle Entscheidung.“
Damit wäre ich einverstanden gewesen. Das Problem ist aber, dass über meine
Argumente gar nicht und über die Ausreden der Stadtbücherei relativ
ausführlich berichtet wurde. Dadurch wurde dem Leser wahrheitswidrig
suggeriert, meine Beschwerde sei unbegründet gewesen.
Selbstverständlich
ist einer Redaktion ein großer Gestaltungsspielraum zuzubilligen. Wer aber bei
einem vor einem kommunalpolitischen Gremium ausgetragenen Streit ausschließlich
Argumente der beklagten städtischen Institution referiert, befindet sich aus
meiner Sicht außerhalb dieses Spielraums und betreibt unkritische
Hofberichterstattung. Er macht von der gegen den Widerstand der Kirchen
erstrittenen Meinungs- und Pressefreiheit schlechten Gebrauch.
Sind die Kirchen
Verbrecherorganisationen?
Die Frage, ob es
„schlimmer“ ist, die Kirchen als Verbrecherorganisationen zu bezeichnen (was
ich nie geschrieben oder gesagt habe) oder zu sagen, keine
Verbrecherorganisation habe so viel Schaden angerichtet wie die Kirchen (der
von mir vertretene Standpunkt), ist insofern müßig, als die erste Aussage nicht
haltbar und die zweite Aussage leider richtig ist.
Es ist doch klar,
dass die Kirchen nicht als Verbrecherorganisationen gegründet wurden, und dass
vom Urchristentum an bis heute der Schwerpunkt auf der Verkündigung des
Evangeliums liegt. Und es ist auf der anderen Seite nicht zu bestreiten, dass
selbst die großen Schäden, die z.B. eine Verbrecherorganisation wie die Mafia
verursacht hat, weder quantitativ noch qualitativ mit den Schandtaten der
Kirchen, zu denen Zwangschristianisierung, Judenpogrome, Kreuzzüge, der
Dreißigjährige Krieg, Folter, Qual und Tötung durch grauenvolle
Haftbedingungen, Verbrennen bei lebendigem Leib, Unterstützung der
Nazi-Diktatur, die Ausbeutung von
Heimkindern und die systematische Vertuschung von sexuellen Übergriffen
gehören, konkurieren kann.
Ich habe den
Eindruck, dass sowohl Herr Schulte als auch ihr Ausschuss an dieser Stelle
intellektuell überfordert waren.
Ferner scheint mir,
dass wieder einmal derjenige, der auf den Schmutz hinweist als viel
gefährlicher gilt als der, der den Schmutz macht.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Wolfgang Klosterhalfen
.6. Schulte an Klosterhalfen (E-Mail, 28.1.2014)
Sehr geehrter Herr Klosterhalfen,
wie man dermaßen von sich selbst begeistert
sein, zugleich aber nur kompletten Stuß absondern kann, ist mir vollkommen schleierhaft.
Das ist nicht zu fassen. Freilich schon fast lustig, zu verfolgen. Aber machen
Sie ruhig noch ein bisschen weiter, Zeit scheinen Sie ja im Überfluss zu haben.
7. Klosterhalfen an Schulte (E-Mail,
29.1.2014)
Sehr geehrter Herr
Schulte,
ich kann ja
verstehen, dass Sie sich über meine Schreiben an den Deutscher Presserat
ärgern. Aber müssen Sie deswegen gleich emotional inkontinent werden und mich
beleidigen? Solche primitiven ad hominem
Pöbeleien unter Verzicht auf jegliche Argumentation kenne ich sonst nur aus
nicht moderierten Internetforen. Sagen Sie doch mal was zur Sache!
Die Fachlektorin
für Religion der Stadtbücherei Düsseldorf hat in eineinhalb Jahren über 130
Bücher angeschafft, die ein prinzipiell positives Bild vom Christentum zeichnen.
Beschwert habe ich mich im Rathaus, nachdem die Stadtbücherei in zwei Schreiben
sich geweigert hatte, auch nur eins von elf von mir vorgeschlagenen
kirchenkritischen Bücher zu kaufen. Sie können das hier nachlesen: www.reimbibel.de/EG.pdf (Seite 2 unten, Seite 3 Absätze 1
und 2)
Diese Fachlektorin
hat gemessen an der Lesernachfrage (0.4% im Bereich Religion, wie Sie selbst in
Ihrem Artikel geschrieben haben) überproportional viele Bücher geordert. Hätten
andere Abteilungen ähnlich zugelangt, hätten sie zusammen mindestens 99.6 x
130 : 0.4 = 32.370 Werke bestellen
müssen.
In dieser extremen
Ungleichbehandlung von kirchenfreundlichen und kirchenkritischen Büchern sehe ich
eine grundgesetzwidrige Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen. Teilen
Sie mir doch bitte mit, wie sonst man diese eigenartige Anschaffungspolitik
erklären könnte.
Mit freundlichem
Gruß
Wolfgang Klosterhalfen
Zum Hindergrund des skandalösen
WZ-Artikels:
Fairer Artikel in der NRZ, der allerdings
wahrheitswidrig berichtet, vier von zwölf Büchern seien angeschafft worden.
(Da die NRZ offensichtlich auf einen
Darstellungstrick der Stadtbücherei reingefallen ist, wurde keine
Gegendarstellung verlangt.)
http://www.derwesten.de/nrz/staedte/duesseldorf/ueber-gott-und-die-welt-id8170699.html
Scan des Artikels in der WZ: http://tinyurl.com/kwj5arn
(Diese Internetseite wird nicht
von mir betrieben. Keiner der Kommentare stammt von mir. WK)
(Unvollständige) Liste von 134
tendenziell prochristlichen Büchern, die die Stadtbücherei im Jahr 2012
anschaffte: www.reimbibel.de/K7.htm
Komplette Ablehnung der ersten
Bücherliste von Dr. Klosterhalfen durch die Stadtbücherei: www.reimbibel.de/K8.htm
Von der Stadt der WZ vorab
zur Verfügung gestellte Sitzungsunterlagen:
- Wahrheitswidrige Ankündigung
der Sitzung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses (Seite 1)
- Eingabe von Dr. Klosterhalfen
(Seiten 2-7)
- Stellungnahme von Herrn Dr.
Norbert Kamp (Direktor der Stadtbibliothek) mit wahren, aber irrelevanten
Behauptungen (Seiten 7-9)
Rede von Dr. Klosterhalfen vor
dem Ausschuss:
Klage von Dr. Klosterhalfen
beim Amtsgericht Düsseldorf:
(Die Klage bezog sich auf eine
kürzere zweite Version der o.a. Gegendarstellung. Sie wurde wegen des vorläufig
festgelegten Streitwerts von 10.000 Euro an das Landgericht verwiesen. Wegen
des hohen Prozesskostenrisikos wurde die Klage zurückgezogen.)
Wolfgang Klosterhalfen
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